Florenz will Kurzzeit-Vermietungen verbieten

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Augustus
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Rom-Reise
17.12.2024-20.12.2024
... entsprechende Pläne der 360.000-Einwohner-Stadt für unzulässig erklärt.

Florenz mit seinen vielen Museen, Kirchen und Denkmälern gehört in Italien zu den Städten, die besonders unter Massentourismus leiden. Insbesondere in der Innenstadt, die seit Jahrzehnten zum Weltkulturerbe gehört, wurden viele Mieter aus ihren Wohnungen durch Touristen verdrängt, die nur wenige Tage bleiben, aber viel mehr Geld zahlen. An manchen Tagen ist in den Straßen rund um den Dom und die Uffizien kaum noch ein Durchkommen.

Über ein Verbot von Kurzzeit-Vermietungen wird in der Toskana-Hauptstadt schon länger diskutiert. Im Gespräch sind auch Steuererleichterungen für Eigentümer, die ihre Wohnungen für bisher übliche Zeiträume vermieten. Die Innenstadt von Florenz gehört bereits seit 1982 zum Unesco-Weltkulturerbe.
 
Zwar leider mit Bezahlschranke, aber das Wesentliche kann man lesen.


Das Urteil besagt, dass das Verbot, eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus an Touristen zu vermieten, zum Beispiel über eine Online-Plattform wie Airbnb, nicht rechtens ist. Begründung: Es stelle „eine Einschränkung der im Eigentumsrecht an einer Immobilie enthaltenen Nutzungsmöglichkeiten“ dar.
 
Ganz so einfach ist das eben nicht, Kurzzeitvermietungen verbieten hört sich zwar gut an, stellt aber einen enteignungsgleichen Eingriff dar, da hat das Gericht schon recht. Gegen die Kurzzeitvermietungsseuche helfen nur steuerrechtliche Maßnahmen. Man muss diese Vermieter eben behandeln wie Gewerbebetriebe und entsprechend besteuern. Eben wie Hotels oder Pensionen und auch mit den entsprechenden Vorschriften für Beherbergungsbetriebe prüfen. Das hilft dann schon. Ist halt mit höherem Aufwand verbunden als ein einfaches Verbot. Wird aber helfen.
Ist in allen diesen touristischen Hotspots so. Die alteingesessenen Familien, die Haus- und Grundbesitz in solchen Gegenden haben, verdienen sich eine goldene Nase, die Neuzuzüge, die zumindest teilweise wegen des Touristenbooms und der Arbeitsplätze in diese Hotspots zugezogen sind, gucken in die Röhre, Habe vor kurzem einen sehr ausführlichen Bericht über die Verhältnisse in Mallorca gelesen. Die alteingesessenen Mallorquiner protestieren eigentlich nicht, die verdienen nämlich sehr gut an den Touristenmassen. Die Neuzuzüge, die die Arbeit in den touristischen Betrieben machen, die triffts hart.
 
Ganz so einfach ist das eben nicht, Kurzzeitvermietungen verbieten hört sich zwar gut an, stellt aber einen enteignungsgleichen Eingriff dar, da hat das Gericht schon recht. Gegen die Kurzzeitvermietungsseuche helfen nur steuerrechtliche Maßnahmen. Man muss diese Vermieter eben behandeln wie Gewerbebetriebe und entsprechend besteuern. Eben wie Hotels oder Pensionen und auch mit den entsprechenden Vorschriften für Beherbergungsbetriebe prüfen. Das hilft dann schon. Ist halt mit höherem Aufwand verbunden als ein einfaches Verbot. Wird aber helfen.

Das Problem der Besteuerung liegt aber wohl darin, dass viele Wohnungen schwarz vermietet werden. Dann hat das Finanzamt keinen Zugriff.
 
Prinzipiell richtig. Da muss sich eben jemand die Mühe machen, die einschlägigen Plattformen in Internet durchzuforsten. Per Mundpropaganda vermietet sich ja nichts ernsthaft. das läuft alles schön öffentlich über diese Plattformen. Da sind auch die Häuser abgebildet und die Lage geschildert, Für jemanden aus der Stadtverwaltung oder Steuerbehörde kann es kein Problem sein festzustellen, um welches Objekt es sich handelt und wer der Besitzer ist. Und dann....Steuerhinterziehung ist kein Spaß. Auch nicht in Italien.
 
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