Hallo,
der ADAC schreibt auf seiner Homepage fogendes:
Wer italienisch kann, kann hier nachlesen:
*** Link veraltet ***
Was mich aber interessieren würde: Gibt es jemand, der von Begegnungen mit der Guardia di Finanza erzählen kann?
Herzlichen Gruß
Sven Keller
der ADAC schreibt auf seiner Homepage fogendes:
Da ist der ADAC (ebenso wie viele Reiseführer) allerdings nicht mehr auf dem neuesten Stand. Mittlerweile ist die Strafe für den Konsumenten nämlich abgeschafft. Die Guardia ist mittlerweile nur noch berechtigt, am Ausgang von Geschäften zu fragen, ob ein Kassenzettel ('scontrino') ausgehändigt wurde. Unter anderem gibt es die Strafe nicht mehr, weil der Kunde ja keine Möglichkeit hat(te), einen Kassenzettel unmittelbar zu 'erzwingen' (und bei nicht-Vorhandensein auch bestraft wurde, wenn er nachdrücklich danach verlangt hatte); hatten Kinder mit Eistüte keinen scontrino, waren die Eltern haftbar (!); außerdem gab es eine ganze Reihe von Sonderregelungen, die keiner so richtig verstanden hat. Die Händler/Verkäufer/Gastwirte etc. sind aber nach wie vor verpflichtet, einen scontrino auszuhändigen - und deswegen sollte man ihn, wie der ADAC ja schreibt, auch mitnehmen.'Weil die Italiener eine eher lockere Steuermoral haben, gibt es ein Gesetz für den Umgang mit dem Scontrino, dem Kassenzettel: Diesen muss der Verkäufer maschinell ausdrucken und dem Kunden übergeben. Der Käufer darf in „unmittelbarer Umgebung“ des Geschäftes nicht ohne Kassenbon angetroffen werden, sonst droht dem Verkäufer eine Strafe wegen Steuerhinterziehung – und dem Käufer eine Strafe wegen Beihilfe. Die Einhaltung dieser Vorschrift kontrolliert die Guardia di Finanza gelegentlich tatsächlich. Also nicht desinteressiert abwinken, wenn Ihnen die Kassiererin im Supermarkt den Beleg mitgeben möchte!'
ADAC Verlag - Reisemagazin - Tipps und Infos
'Der Kassenzettel, der Scontrino, hat in Italien eine besondere Bedeutung: Er verschafft dem Finanzamt Gewissheit, dass der Händler seine Einnahmen ordnungsgemäß versteuern wird. Verkäufer sind daher verpflichtet, ihren Kunden den Bon mitzugeben, sogar den 1,50-Euro-Beleg für eine Eistüte. Sollte ein Beamter der Guardia di finanza (Finanzpolizei) Sie mit Eis, aber ohne Scontrino erwischen, muss der Eisverkäufer Strafe zahlen, und theoretisch können auch Sie als Kunde belangt werden. Keine Sorge: Sie müssen den Beleg nicht ewig aufbewahren, sondern dürfen ihn nach ein paar hundert Metern wegwerfen.'
ADAC Verlag - Reisemagazin - Tipps und Infos
Wer italienisch kann, kann hier nachlesen:
*** Link veraltet ***
Was mich aber interessieren würde: Gibt es jemand, der von Begegnungen mit der Guardia di Finanza erzählen kann?
Herzlichen Gruß
Sven Keller