Rauchverbot in römischen Grünanlagen
Und zwar vom 15. Juni bis zum 30. September; eingeschlossen natürlich auch Grillfeuer u.ä.
Grund ist die sommerliche Brandgefahr.
Und zwar vom 15. Juni bis zum 30. September; eingeschlossen natürlich auch Grillfeuer u.ä.
Grund ist die sommerliche Brandgefahr.